Ausbildungs-Akkreditierung

esaat

1. Organisationsstruktur

Anlagen zu dem angekreuzten Punkt bitte beilegen.
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1. Die Erst-Akkreditierung ist auf zwei Kalenderjahre begrenzt gültig. Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung des ESAAT-Mitgliedsvertrags und/oder der Ausbildungsrichtlinien auch innerhalb dieser Frist zur Aberkennung der Akkreditierung sowie Mitgliedschaft führt. 2. Bitte beachten Sie weiters, dass Ihr Ansuchen sowie die Einzahlung der Akkreditierungsverfahrensgebühr nicht automatisch zu einer Akkreditierung führen. Die Gebühr ist im Falle einer nicht erfolgten Akkreditierung nicht rückerstattbar. 3. Nach Ablauf der zwei Kalenderjahre nach Erstakkreditierung und vier Kalenderjahre nach Folge-Akkreditierung ist ein Ansuchen um Verlängerung der Akkreditierung zu stellen. Hierzu ist die Einreichung sämtlicher Unterlagen des regulären Verfahrens notwendig, um eine weitere Mitgliedschaft bei ESAAT zu gewährleisten. Um eine ununterbrochene Mitgliedschaft bei ESAAT zu gewährleisten, müssen bei der ersten Re-Akkreditierung die Unterlagen samt Einzahlung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten Kalenderjahres, bei weiteren Re-Akkreditierungen spätestens 6 Monate vor Ablauf des jeweils vierten Kalenderjahres eingereicht werden. Anlagen

Nachweise der fachlichen Qualifikationen (bzw. Äquivalente):

Der/die fachliche LeiterIn muss über folgende Qualifikationen (bzw. Äquivalente) verfügen (auf ein Leitungsteam aus max. 3 Personen aufteilbar):

  • Therapeutische/ pädagogische/ medizinische/betreuende Qualifikation
  • Ausbildung zum Training von Mensch-Tier-Teams: (z.B. Tiertrainer:innen, Hundeerziehungsberater:innen)
  • Abgeschlossene Fachkraftausbildung für Tiergestützte Intervention (nach Kriterien der ESAAT/ISAAT)
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Therapiebegleittier-Team mit mind. 50 nachgewiesene Einsätzen als TTT bei zwei unterschiedlichen Zielgruppen.
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Räumliche und technische Ausstattung

Die räumliche und technische Ausstattung muss ausreichend sein, um eine entsprechende Basisausbildung durchführen zu können (2/3 des Trainings muss Indoor durchgeführt werden).

Oder fügen Sie die Beschreibung/Auflistung als PDF an
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2. Informationen über die Basisausbildung

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oder Fügen Sie die Nachweise als PDF an.
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3. Struktur der Basisausbildung

In jeder Basisausbildung kann nur jeweils eine Tierart ausgebildet werden.

Zeitlicher Umfang

  • Mindestens 75 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten = 1 UE)
  • Aufteilung der Unterrichtseinheiten:
    • Mind. 25 UE Theorie
    • Mind 25 UE praktische Ausbildung
    • Mind 25 UE Selbststudium

3.1 Curriculum und Arbeitsmaterialien

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3.2. Inhalte der Basisausbildung

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Theoretische Inhalte
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Praktisches Training

  • Methoden der Ausbildungen müssen laut Curriculumnachvollziehbar dargelegt werden. Mind. 2/3 des praktischen Trainings ist indoor durchzuführen.
    • Sozialverhalten mit Menschen Sozialverhalten mit anderen Tieren
    • Kontrollier- und Beeinflussbarkeit
    • Erkennen von Stresszeichen beim Tier durch den Menschen
    • Therapiespezifische Situationen
    • Pro AusbildnerIn bzw. TrainerIn sind max. 6 Teams zulässig
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4. Leistungsnachweise

Angabe der geforderten Leistungsnachweise. Leistungsnachweise sind die aktive Mitarbeit in den Pflichtlehrveranstaltungen, die theoretische und praktische Prüfungen und die Assistenzeinsätze. Zertifikate dürfen erst nach Abschluss aller 3 Bereiche ausgestellt werden.

Aktive Mitarbeit in den Pflichtlehrveranstaltungen

  • Art der Dokumentation der Anwesenheit bei den Pflichtveranstaltungen. Die aktive Mitarbeit muss durch eine mindestens 80% Anwesenheit bei den Veranstaltungen nachgewiesen sein. Die Anwesenheit ist zu dokumentieren.

Prüfungen

  • Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung durchgeführt werden.

    • Bei der theoretischen Prüfung können mündliche oder schriftliche Prüfungsformen eingesetzt werden. Gesamt muss der Prüfungsumfang der theoretischen Prüfung einer Prüfung von mindestens 30 Fragen entsprechen.
    • Die praktische Prüfung muss u.a. das Sozialverhalten im alltäglichen Umgang, Sozialverhalten gegenüber Menschen im direkten und indirekten Kontakt, im Besonderen von Menschen mit auffälligen Verhaltensweisen, das Verhalten bei Futtergabe oder Spiel beurteilen, sowie Erkennen von Stresszeichen beim Tier durch den Menschen. Die Interaktion des Mensch-Tier-Teams ist zu beurteilen. Mind. 2/3 der praktischen Prüfung ist indoor durchzuführen. Wesenstests oder Unterordnungsprüfungen innerhalb der Ausbildung werden nicht anerkannt.
    • Die Prüfung wird von 2 PrüferInnen abgenommen, diese müssen Erfahrung im praktischen Einsatz von Mensch-Tier-Teams aufweisen. PrüferInnen dürfen nicht im zu prüfenden Ausbildungskurs beteiligt gewesen sein.
  • Schriftliche Prüfungsordnung mit Zahl und Art der durchgeführten Prüfungen, Angaben zu den Prüfungsberechtigten bzw. die Zusammensetzung der Prüfungskommission, Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung, die Wiederholungsmöglichkeiten.
    Die genauen Inhalte und Art der Durchführung der praktischen Prüfung sind umfassend zu dokumentieren. Entsprechende Prüfkriterien (Prüfungsordnung) muss für die Teilnehmer transparent dargelegt sein.

Absolvierung der Assistenzeinsätze

  • Auflistung der Praxisstellen
  • Es sind mindestens 3 Assistenzeinsätze des Mensch- Tier Teams gemeinsam mit einem erfahrenen Team bzw. unter Supervision in einer einschlägigen Einrichtung zu absolvieren. Diese sind zu erfassen und von SupervisorIn zu dokumentieren
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5. DozentInnen

Bennennung bzw. Übersicht über die Vortragenden mit jeweils zugeordnetem Thema/Inhalt und Qualifikation der Vortragenden.

Die Qualifikation der ReferentInnen muss adäquat zum unterrichteten  Thema sein. Qualifikationsnachweise sind beizulegen.

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6. Kosten

7. Abschlusszertifikat

Nachweise über die Abschlusszertifikate

  • Im Abschlusszertifikat wird der Zusatz Qualifiziert für tiergestützte Aktivitäten verwendet.
  • Nachweisliche Identifikation des Tieres(Chipnummer bei Hunden) muss auf dem Zertifikat gegeben sein.
  • Eine anerkannte, absolvierte Fachkraftausbildung wird im Zertifikat gesondert ausgewiesen.
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8. Nachkontrollen

  • Alle Therapiebegleittier-Teams sind 1x jährlich (+/- 3 Monate) nach Erstantritt zu kontrollieren. Die verpflichtende Nachkontrolle umfasst die Überprüfung des Ausbildungstandes des Hundes, die Interaktion des Mensch Tier-Teams, sowie Beibringung eines tierärztlichen Attestes.
  • Nach zwei Jahren ist zu prüfen, ob das menschliche Team-Mitglied seiner Weiterbildungsverpflichtung im Umfang von 16 UE nachgekommen ist.
  • Die Nachkontrollen sind schriftlich zu dokumentieren und die Aufzeichnungen, zumindest für die Dauer der Gültigkeit der Akkreditierung, aufzubewahren. Nur Präsenzprüfungen werden anerkannt. Unterscheidet sich die Prüfordnung der Nachkontrollen, ist diese vorzulegen.

 

alternativ können Sie die Beschreibung auch als PDF beilegen
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