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Die folgenden Ausführungen gelten für:

European Society for Animal Assisted Therapy (ESAAT) – Verein zur Erforschung und Förderung der therapeutischen, pädagogischen und salutogenetischen Wirkung der Mensch/Tierbeziehung

ZVR-Zahl: 848757985

Vereinssitz: Silenegasse 2/Stiege 3, A-1220 Wien, Österreich

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Quellenangaben: eRecht24 Disclaimer

Webdesign & Webauthoring

Burkhard Knapp, Maria Wörth

 

Qualitätssicherung

‚Qualität‘ ist ein in unterschiedlichsten Kontexten verwendeter und leider auch vielfach missverstandener Begriff geworden und, obwohl häufig gebraucht, fehlt eine griffige Spezifikation.

Wir schlagen vor, für die Belange der tiergestützten Therapie die im Gesundheitswesen anerkannte Definition der amerikanischen Joint Commission on the Accreditation of Health Care Organisations aus dem Jahr 1990 wie folgt anzupassen:

„Qualität ist der unter Anwendung des derzeitigen Wissens durch tiergestützte Interventionen erreichte Grad der Wahrscheinlichkeit, für den Klienten bzw. Patienten unter Einhaltung tierethischer Standards erwünschte Wirkungen zu erzeugen und unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.“

Aus dieser Definition lässt sich folgendes ableiten:

  • Die Ergebnisse der tiergestützten Interventionen müssen eindeutig bestimmten Projekt-, Interventions- oder Vermittlungsprozessen zugeschrieben werden können (Effektivität);
  • die Zielorientierung tiergestützter Interventionen, die sich zwar aus verschiedenen Perspektiven (Nutzer, Anbieter, Angehörige, Kostenträger) unterschiedlich darstellen kann, deren Mittelpunkt aber die Perspektive der Klienten bildet (Klientenorientierung);
  • die Erfordernis, auch die Möglichkeit in den Blick zu nehmen, dass Klienten unerwünschten Wirkungen tiergestützter Interventionen ausgesetzt sind, etwa Nebenwirkungen, Komplikationen, Unfällen und Übertherapie (Klientensicherheit);
  • die Bedeutung von Qualitätsmaßen, damit die verschiedenen Dimensionen von Qualität einer Messung und Bewertung zugänglich und als Gegenstände von Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Evaluation untersucht werden können (Messbarkeit);
  •  die Notwendigkeit, sich am jeweils aktuellen Kenntnisstand zu orientieren, d.h. Qualität weiter zu entwickeln (Qualitätsentwicklung);
  • die Beachtung hoher ethischer Grundsätze im Umgang mit Tieren (Tierethik).

Qualität kann in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unterteilt werden.

  • Unter Strukturqualität werden die personelle, finanzielle und technische Ausstattung sowie die administrativen, gesetzlichen und organisatorischen Bedingungen verstanden.
  • Die Prozessqualität bezieht sich auf die Durchführung von Projekten, Maßnahmen oder spezifische Interventionen, deren Koordinierung sowie die Klientenorientierung.
  • Die Ergebnisqualität umfasst die der tiergestützten Intervention zuschreibbaren Veränderungen des Gesundheitszustandes, der Lebensqualität, der personellen Ressourcen, der Persönlichkeitsentwicklung oder auch der Zufriedenheit des Klienten.
  • Planungsqualität bezieht sich u. a. auf die Fragen, ob der Bedarf für tiergestützte Interventionen sachlich erhoben und die Bedürfnisse der Zielgruppe erfasst sind, ob die Vorerfahrungen aus anderen Projekten angemessen berücksichtigt und die wissenschaftlichen Grundlagen aufbereitet sind und ob die Intervention theoriegestützt entwickelt wurde.

Die ESAAT hat umfangreiche Qualitätsgrundsätze entwickelt, die an verschiedener Stelle im Text der Website aufscheinen.

Grundsätze tiergestützter Therapie

Jede Organisation, die im Rahmen von ESAAT (European Society for Animal Assisted Therapy), dem Europäischen Dachverband für tiergestützte Therapie, tiergestützte Arbeit anbieten und durchführen möchte, verpflichtet sich, die Grundsätze der IAHAIO ( International Association of Human-Animal Interaction Organizations) sowie des Leitfadens Qualitätsssicherung bei tiergestützten Interventionen verbindlich anzuerkennen.

Unabdingbare Voraussetzung für tiergestützte Arbeit ist, dass die Haltung der eingesetzten Tiere sowie der Umgang mit ihnen entsprechend der Merkblättern der Tierärzte für den Tierschutz (TVT) bzw. entsprechende länderspezifische Qualitätsrichtlinien.

Der/Die TierhalterIn trägt die Verantwortung für eine angemessene Unterbringung und Betreuung des Tieres. Die Person, die tiergestützt arbeitet, ist für das umfassende Wohlergehen des Tieres während des tiergestützten Einsatzes verantwortlich.

Sie hat Häufigkeit, Dauer und Intensität des Einsatzes so zu bestimmen, dass das Wohlbefinden des Tieres nicht beeinträchtigt wird; insbesondere ist sie verpflichtet, den Einsatz bei den ersten Anzeichen von Distress zu unterbrechen.

Therapiebegleittier-Team

Ein „Therapiebegleittier-Team“ (TTT) kommt zum Einsatz bei pädagogischen, psychologischen, rehabilitativen und sozialintegrativen Angeboten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene wie Ältere mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten. Ein Therapietier-Team arbeitet im spezifischen Berufsfeld des menschlichen Teammitglieds oder unter fachkompetenter Einbindung. Die fachkompetente Einbindung erfolgt je nach Einsatzfeld z.B. durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychologen, (Sozial-) Pädagogen, Mediziner oder Fachkräften für tiergestützte Therapie.

Allgemeine Ziele des Einsatzes von Therapiebegleittier-Teams sind

  • die Hilfe bei der Wiederherstellung und Erhaltung der körperlichen, kognitiven und emotionalen Funktionen,
  • die Unterstützung bei Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Aktivitäten und Handlungen,
  • die Mitwirkung bei der Förderung des Einbezogenseins in die jeweilige Lebenssituation.

Die spezifischen Ziele der Therapiebegleittier-Teams orientieren sich ausgehend von der fachspezifisch vorgegebenen Indikationsstellung an Bedürfnissen, Ressourcen und am Störungsbild wie Förderbedarf des jeweiligen Menschen.

Therapiebegleittier-Teams haben eine entsprechende fundierte Basisausbildung nach den Kriterien der ESAAT mit abschließender Prüfung durchlaufen, bilden sich kontinuierlich fort (16 Stunden Weiterbildung in zwei Jahren) und werden jährlich auf ihre weitere Eignung geprüft.

Im Abschlusszertifikat wird auf die jeweilige berufsfeldspezifische Qualifikation des menschlichen Teammitglieds hingewiesen. Besteht keine therapeutische, pädagogische oder betreuende Grundqualifikation wird der Zusatz „Qualifiziert für Besuchstier-Einsätze“ verwendet.

Aufgabe des Therapiebegleittier-Teams ist es im Berufsfeld des menschlichen Teammitglieds oder unter fachkompetenter Einbindung mitzuhelfen, den Menschen mit seinen Beeinträchtigungen in seinem Bedürfnis nach Linderung seiner Beschwerden, Autonomie und personaler und sozialer Integration zu unterstützen. Die Einsätze werden zielorientiert unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze durchgeführt und dokumentiert.

 

Definition „Tiergestützter Therapie“

„Tiergestützte Therapie“ umfasst bewusst geplante pädagogische, psychologische und sozialintegrative Angebote mit Tieren für Kinder, Jugendliche, Erwachsene wie Ältere mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten. Sie beinhaltet auch gesundheitsfördernde, präventive und rehabilitative Maßnahmen.

Tiergestützte Therapie findet im Einzel- und Gruppensetting statt.

Basis der tiergestützten Therapie ist die Beziehungs- und Prozessgestaltung im Beziehungsdreieck Klient – Tier – Bezugsperson. Tiergestützte Therapie beinhaltet Methoden, bei denen Klienten mit Tieren interagieren, über Tiere kommunizieren oder für Tiere tätig sind.Die Durchführung erfolgt zielorientiert anhand einer klaren Prozess- und Themenorientierung unter Berücksichtigung tierethischer Grundsätze mit anschließender Dokumentation und fachlich fundierter Reflexion.

Allgemeine Ziele der tiergestützten Therapie sind

  •  die körperlichen, kognitiven und emotionalen Funktionen wiederherzustellen und zu erhalten,
  • die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Aktivitäten und Handlungen zu fördern,
  • das Einbezogenseins in die jeweiligen Lebenssituation zu fördern und
  • das subjektive Wohlbefinden zu verbessern.

Damit soll erreicht werden, dass der einzelne Mensch in unterschiedlichen Lebensbereichen seinen Fähigkeiten entsprechend agieren und partizipieren kann.

Die spezifischen Ziele der tiergestützten Therapie orientieren sich ausgehend von der Indikationsstellung an Bedürfnissen, Ressourcen und am Störungsbild wie Förderbedarf des jeweiligen Klienten.

Tiergestützte Therapie steht in enger Beziehung zu anderen verwandten Wissenschaftsdisziplinen wie Psychotherapie, Psychologie, Medizin, Pädagogik, Ethologie und Veterinärmedizin.

Tiergestützte Therapie wird von einer Fachkraft mit einer Fachausbildung für tiergestützter Therapie und kontinuierlicher Weiterbildung durchgeführt. Als Fachausbildungen gelten nur solche die den Kriterien der ESAAT entsprechen, von dieser akkreditiert sind und mindestens 60 ECTS umfassen. Je nach eingesetzter Tierart sind weitere tierspezifische Ausbildungen mindestens entsprechend der Basisausbildung der ESAAT zu absolvieren. Die kontinuierliche fachspezifische Weiterbildung in tiergestützter Therapie umfasst mindestens 16 Stunden in zwei Jahren.

Aufgabe der „Fachkraft für tiergestützte Therapie“ ist es

  • in ihrem grundständigen Berufsfeld oder
  • unter fachkompetenter Einbindung

durch den Einsatz eines Tieres bzw. eines Therapiebegleittier-Teams den Menschen in seinem Bedürfnis nach Linderung seiner Beschwerden, Autonomie und personaler und sozialer Integration zu unterstützen.

Die fachkompetente Einbindung erfolgt je nach Einsatzfeld durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychologen, (Sozial-) Pädagogen u.a..

Die Fachkraft plant die Maßnahmen anhand unterschiedlichster Konzepte und Ansätze für unterschiedliche Zielgruppen, führt sie zielorientiert durch und dokumentiert sie anschließend. Die Interventionen der Fachkraft basieren auf dem Beziehungsdreieck Therapeut – Tier – Klient, müssen prozess- und themenorientiert gestaltet sein und durch eine fachlich fundierte Reflexion hinterfragt werden. Die Fachkraft bezieht dabei das soziale Umfeld und andere involvierte Fachkräfte in die Erarbeitung der Zielorientierung und die Verlaufsreflexion beim einzelnen Klienten ein.