ESAAT

IDEE UND ANFÄNGE

esaat

Vorstand

ESAAT Mitglieder

Idee + Umsetzung

 

Alles began im Jahr 2000 mit einer starken Nachfrage nach tiergestützten Interventionen, sowohl im Inland als auch  aus dem Ausland und aus dem osteuropäischen Raum.

Der damalige Obmann von TAT (Tiere als Therapie)  Prof. Josef Leibetseder, erkannte als einer der Ersten die Notwendigkeit eines europäischen Dachverbandes um einheitliche Standards in der tiergestützten Intervention zu erarbeiten und zu verankern.

TAT kontaktierte daraufhin alle zu dieser Zeit tätigen Personen und Vereinigungen in Deutschland und in der Schweiz.

Dies alles führte im Jahr 2004 zur Gründung des Vereins zur Erforschung und Förderung der therapeutischen, pädagogischen und salutogenetischen Wirkung der Mensch-Tier-Beziehung in Wien an der Vetmed.

Vereinsname: „European Society for Animal Assisted Therapy“ (ESAAT)

Jede Organisation oder Privatperson, die im Rahmen von ESAAT tiergestützte Arbeit anbieten und durchführen wollte, sollte sich verpflichten die formulierten Grundsätze der ESAAT anzuerkennen und zu befolgen. 

 

 

Was wir tun

Dachverband für europäische Institutionen und Vereine

ESAAT agiert als Dachverband für alle tiergestützt arbeitende Vereine in Europa, die bereit sind die Standards und Qualitätsanforderungen der ESAAT in Ihr eigenes Programm zu übernehmen und danach zu agieren.

Erarbeitung + Verabschiedung von Ausbildungsstandards

ESAAT erarbeitet und formuliert Standards und Prüfungsanforderungen in tiergestützter Arbeit um so europaweit für einheitliche Standards einzutreten und diese zu verbreiten.

Akreditierung von Vereinen in tiergestützter Arbeit

Interessierte Vereine und Institutionen können das eigene Arbeitsprofil durch die ESAAT akkreditieren lassen und sind damit Teil einer europäischen Qualitätsbewegung in tiergestützter Arbeit.

Grundsätze der tiergestützten Arbeit 

Unabdingbare Voraussetzung für tiergestützte Arbeit ist, dass die Haltung der eingesetzten Tiere sowie der Umgang mit Ihnen den Anforderungen des europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren, sowie dem Tierschutzgesetz des jeweiligen Landes entsprechen.

Der/die TierhalterIn trägt die Verantwortung für die tierschutzkonforme Unterbringung und Betreuung des Tieres. Die Person, die tiergestützt arbeitet, ist für das umfassende Wohlergehen des Tieres während des tiergestützten Einsatzes verantwortlich.

Sie hat Häufigkeit, Dauer und Intensität des Einsatzes so zu bestimmen, dass das Wohlbefinden des Tieres nicht beeinträchtigt wird; insbesondere ist sie verpflichtet, den Einsatz bei den ersten Anzeichen von Distress zu unterbrechen.

 

Kontakt